KI in der Kunst – Urheberrecht, Trainingsdaten und eigene Erfahrungen
Als bildende Künstlerin arbeite seit inzwischen mehr als zwei Jahren bewusst hybrid: mit analoger Malerei und mit Bild-KI. Diese Kombination ist für mich keine Notlösung und kein Kompromiss, sondern eine radikale Erweiterung dessen, was ich künstlerisch ausdrücken kann. Gleichzeitig erlebe ich in Gesprächen, auf Social Media und in der Kunstszene eine tiefe Verunsicherung: Darf man das? Ist das noch Kunst? Und was passiert eigentlich rechtlich, wenn KI-Modelle mit Millionen von Bildern trainiert werden?
Dieser Text ist mein Versuch, über Urheberrecht, Trainingsdaten und künstlerische Verantwortung nachzudenken – nicht aus der Perspektive einer Juristin oder Technikerin, sondern aus der einer Künstlerin, die mittendrin steht. Ich möchte weder Heilsversprechen machen noch Untergangsszenarien zeichnen. Stattdessen möchte ich ermutigen, bewusst, neugierig und informiert mit dieser neuen Technologie umzugehen.
Meine künstlerische Praxis: Dialog zwischen Pinsel und Algorithmus
Konkret arbeite ich momentan so: Ich male kleinformatige Originale – mit Aquarell, Acryl und einige Mischtechniken. Diese Bilder bearbeite ich mehrfach weiter: ich fotografiere meine Bilder und speise sie in Bild- und Textmodelle ein und interagiere über viele Schritte mit der KI. Ich trainiere die Modelle vor allem mit meinen eigenen Werken. Die daraus entstehenden KI-Bilder sind keine Kopien meiner Malerei, sondern eigenständige Arbeiten, die aus diesem Dialog hervorgehen.
Physisch präsent sind nur die gemalte Originale, die KI-Werke existieren zunächst als digitale Arbeiten, die ich als hochwertige Prints zum Verkauf auf Online-Plattformen anbiete oder für die Ausstellungen einige ausgewählte Werke drucken lasse. Sie basieren auf meinen gemalten Vorlagen, entwickeln sich aber sichtbar weiter – als eigener Strang meiner künstlerischen Praxis.
Besonders reizvoll finde ich die Möglichkeit, mit Video-KI meine Bilder „zum Leben zu erwecken“. Das ist mehr als ein Effekt: Es hilft Betrachter:innen, statische Gemälde anders zu verstehen, Bewegung und Zeit in die Komposition hineinzulesen, neue Ebenen zu entdecken. Für mich ist das ein weiteres künstlerisches Mittel, um die visuellen Inhalte meiner Bilder meinem Publikum näher zu bringen und eine noch stärkere emotionale Wirkung zu erzeugen.
Urheberrecht: Was schützt es, und warum ist das wichtig?
Bevor wir über KI sprechen, müssen wir verstehen, was Urheberrecht eigentlich schützt. Nach deutschem Recht sind nur „persönliche geistige Schöpfungen“ geschützt – also Werke, die von einem Menschen geschaffen wurden und dessen individuelle Handschrift erkennen lassen. Das kann ein aufwendiges Ölgemälde sein, aber auch ein einfaches Foto, solange es eine gewisse Gestaltungshöhe erreicht.
Entscheidend ist: Ideen, Stile oder Techniken sind nicht geschützt. Nur die konkrete Ausführung. Das bedeutet, ich kann nicht verbieten, dass jemand „im Stil von mir“ malt oder eine KI dazu anleitet. Aber wenn jemand wesentliche Elemente eines konkreten Werks von mir übernimmt – Komposition, Farbwahl, charakteristische Details –, wird es problematisch.
Theoretisch ist dieser Schutz wichtig. Er gibt mir die Möglichkeit, zu entscheiden, wer meine Werke reproduziert, verkauft oder verändert. In der Praxis aber verschwimmen die Grenzen: Wann ist eine KI-generierte Arbeit noch „im Stil von“ und wann wird sie zur unzulässigen Übernahme? Wie soll ich das überhaupt feststellen, wenn täglich Tausende Bilder entstehen? Und selbst wenn ich eine Verletzung erkenne – habe ich die Ressourcen, dagegen vorzugehen?
Diese Unsicherheit ist real, und wir müssen sie aushalten. Was ich für mich daraus ableite: Ich konzentriere mich auf das, was ich kontrollieren kann – nämlich meine eigene Praxis. Ich dokumentiere meinen Prozess, kennzeichne meine hybriden Arbeiten transparent und baue Vertrauen zu meinem Publikum auf. Das Urheberrecht schützt auch meine moralischen Rechte: das Recht auf Namensnennung und darauf, dass mein Werk nicht entstellt wird. Ob und wie dieser Schutz in der KI-Ära praktisch durchsetzbar ist, bleibt eine offene Frage. Aber zumindest gibt er mir einen Rahmen, auf den ich mich berufen kann.
Außerdem: Urheberrecht schützt nicht vor Inspiration. Und das ist gut so. Denn Kunst lebt davon, dass wir voneinander lernen, aufeinander reagieren, uns aneinander reiben. Jede:r Künstler:in hat irgendwann bei anderen abgeschaut, Techniken übernommen, Motive variiert. Das ist kein Diebstahl, sondern kulturelle Praxis.
KI-Bilder: Sind sie geschützt?
Hier wird es spannend: KI-generierte Bilder sind nach geltendem deutschen Recht nicht automatisch urheberrechtlich geschützt. Warum? Weil die „persönliche geistige Schöpfung“ fehlt. Eine Maschine kann keine Urheberin sein. Das bedeutet, rein maschinell erzeugte Outputs sind gemeinfrei – sie gehören niemandem.
Für mich als Künstlerin, die mit KI arbeitet, heißt das: Ich muss einen eigenen kreativen Beitrag leisten, damit ein geschütztes Werk entsteht. Das kann durch Retuschen, Collagen, Übermalungen oder andere Bearbeitungen geschehen. Entscheidend ist, dass dieser Beitrag die Schöpfungshöhe erreicht, also erkennbar ist und mehr ist als ein paar Klicks.
In meiner Praxis ist das ohnehin gegeben: Ich speise meine eigenen Gemälde ein, iteriere über viele Schritte, treffe ästhetische Entscheidungen, kuratiere Serien für die Prints. Der KI-Output ist Rohmaterial, kein Endprodukt. Das Ergebnis ist ein Hybrid-Werk, an dem ich als Künstlerin die Rechte habe – nicht weil die KI etwas geschaffen hat, sondern weil ich es getan habe. Wenn ich die Outputs außerdem noch manuell bearbeite, dann sind es ohnehin Originale.
Ich dokumentiere diese Prozesse so gut wie ich es nur kann: Screenshots von Zwischenschritten, gespeicherte Prompts. Das kann im Streitfall belegen, dass ich ein neues Werk geschaffen habe.
Trainingsdaten und kulturelles Lernen
Jetzt kommen wir zum umstrittensten Punkt: Wie lernen KI-Modelle, und ist das rechtlich erlaubt?
Die meisten Bild-Generatoren werden mit großen Datensätzen aus dem Internet trainiert. Millionen von Bildern werden heruntergeladen, analysiert, um statistische Muster zu lernen: Formen, Farben, Texturen, Kompositionen. Die eigentlichen Bilddateien werden danach gelöscht; übrig bleiben Parameter (Gewichte) im Modell.
Aus juristischer Sicht ist das komplex. Der High Court in London hat in einem viel beachteten Urteil (Getty Images vs. Stability AI) festgestellt, dass diese Modellgewichte keine „Kopien“ von Bildern darstellen. Sie enthalten nur statistische Parameter. Das Training selbst verletzt also nicht automatisch Urheberrechte.
Die EU-Urheberrechtsrichtlinie erlaubt Text- und Data-Mining (TDM) für bestimmte Zwecke, allerdings mit einem „Opt-out-Recht für Urheber:innen“. Das bedeutet, Rechteinhaber können maschinenlesbar (z. B. in Metadaten) mitteilen, dass ihre Werke nicht zum Training genutzt werden dürfen. Die deutsche Initiative Urheberrecht argumentiert jedoch, dass das Training generativer KI nicht unter die TDM-Ausnahme fällt und eine Lizenz erfordert. Diese Frage ist noch nicht abschließend geklärt.
Meine Perspektive: Lernen ist nicht Stehlen
Für mich als Künstlerin ist diese Debatte faszinierend, aber ich sehe sie anders als viele meiner Kolleg:innen.
KI-Modelle lernen, nach einem ähnlichen Prinzip wie auch Menschen lernen. Sie sehen Bilder, erkennen Muster, verstehen visuelle Sprachen. Sie „stehlen“ diese Bilder nicht im wörtlichen Sinne – sie extrahieren Wissen daraus. Genauso wie ich als Künstlerin gelernt habe, indem ich Museen besucht, Kunstbücher studiert, andere Künstler:innen beobachtet habe. Ich habe deren Werke nicht kopiert, aber ich habe von ihnen gelernt.
Natürlich gibt es einen Unterschied: Menschen lernen langsam, individuell, selektiv. KI-Modelle lernen in industriellem Maßstab, aus Millionen von Bildern gleichzeitig. Das ist historisch neu und wirft Fragen auf: Wer profitiert davon? Werden Künstler:innen fair beteiligt? Brauchen wir neue Vergütungsmodelle?
Ja, diese Fragen sind wichtig. Aber ich möchte mich nicht in ein kleinbürgerliches „Die KI stiehlt unsere Kunst“-Geschrei einreihen. Denn das verkennt, dass Bilder und Texte einen doppelten Charakter haben:
- Sie sind *Schutzrecht* – Eigentum, das Künstler:innen gehört und das sie verwerten können.
- Sie sind *kulturelles Gemeingut* – Ausdruck dessen, was die Menschheit als Ganzes hervorgebracht hat.
Dieser doppelte Charakter ist nicht neu. Seit es Kunst gibt, leben wir in dieser Spannung. Künstler:innen wollen von ihrer Arbeit leben, aber sie wollen auch gesehen, rezipiert, verstanden werden. Kunst existiert nicht im luftleeren Raum. Sie entsteht in Bezug auf andere Kunst, auf Geschichte, auf gesellschaftliche Debatten.
Praktische Fragen: Was darf ich mit KI-Kunst tun?
Die rechtliche Lage ist klar: Da KI-Bilder in der Regel nicht als Werke gelten, dürfen sie grundsätzlich frei genutzt werden. Aber es gibt Ausnahmen:
- Persönlichkeits- und Markenrechte: Wenn das Bild reale Personen, Marken oder geschützte Logos darstellt, können Rechte verletzt werden.
- Werknahe Ergebnisse: Wenn ein KI-Output einem bestehenden geschützten Werk zu ähnlich ist (z. B. ein bekanntes Gemälde), kann das Urheberrechte verletzen.
- Nutzungsbedingungen der Plattformen: Dienste wie Midjourney regeln in ihren AGB, wer welche Nutzungsrechte erhält. Für kommerzielle Nutzung ist oft ein kostenpflichtiges Abo nötig.
In meiner Praxis achte ich darauf:
- Ich verwende meine eigenen Bilder als Trainingsdaten.
- Erstelle KI-Werk-Serien in mehreren Schritten und kuratiere Ergebnisse, die publiziert werden sollen.
- Ich bearbeite KI-Outputs manuell, sodass ein neues Werk entsteht.
- Ich prüfe, ob in generierten Bildern erkennbare Personen oder Marken auftauchen.
- Ich lese die Terms of Service der Plattformen, die ich nutze.
Kennzeichnung: Transparenz als künstlerische Haltung
Der EU-AI Act verlangt künftig, dass KI-generierte Inhalte identifizierbar sind. Ab August 2026 gelten Kennzeichnungspflichten für generative KI. Viele Plattformen wie TikTok und Meta verlangen bereits Labels für KI-Inhalte.
Für mich ist Kennzeichnung keine lästige Pflicht, sondern Teil meiner künstlerischen Haltung. Ich will nicht verbergen, dass ich mit KI arbeite. Aber ehrlich gesagt: Ich weiß oft selbst nicht genau, wie ich meine Werke kennzeichnen soll.
Ich nenne sie „AI-assisted Artworks“ – aber was bedeutet das konkret? Manchmal beginnt ein Werk mit einem gemalten Original, das ich mehrfach bearbeite und durch KI-Iterationen schicke. Manchmal entwickle ich Konzepte im Dialog mit einem Textmodell, bevor ich überhaupt zum Pinsel greife. Manchmal entstehen Video-Arbeiten, in denen KI meine statischen Gemälde in Bewegung versetzt. Die KI ist so verflochten mit meiner Praxis, dass es nicht mehr möglich ist, sauber zu trennen: „Hier endet der Mensch, hier beginnt die Maschine.“
Kann ich all diese Schritte transparent darstellen? Selbst wenn ich wollte alles detailliert darlegen, wäre es kaum möglich. Soll ich jeden Prompt dokumentieren? Jeden Zwischenschritt? Jede Entscheidung, die ich im Prozess treffe? Das würde den Rahmen sprengen und es würde auch den Blick verstellen auf das, was zählt: künstlerische Prozess als das Werk selbst.
Was ich stattdessen tue: Ich kommuniziere offen, dass KI Teil meines Prozesses ist. In Bildunterschriften schreibe ich etwa „AI-assisted Artwork“ oder „Hybrid-Werk (Malerei + KI)“. Bei Ausstellungen oder Verkäufen erkläre ich, dass meine digitalen Prints und Videos auf einem Dialog zwischen analoger Malerei und KI-Modellen basieren. Ich lade zu Fragen ein. Ich verstecke nichts – aber ich kann auch nicht alles „kennzeichnen“.
Transparenz bedeutet für mich nicht totale Offenlegung, sondern Ehrlichkeit über die Grenzen der Offenlegung. Wir befinden uns in einer Phase, in der wir erst lernen, wie wir über KI-Kunstprozesse sprechen können. Die alten Kategorien – „Malerei“, „Fotografie“, „digital“ – greifen nicht mehr. Wir brauchen neue Sprachen, neue Konventionen. Bis dahin navigiere ich so gut ich kann: mit Offenheit, Selbstkritik und dem Bewusstsein, dass ich keine perfekten Antworten habe. Transparenz bedeutet nicht, sich zu rechtfertigen. Es bedeutet, selbstbewusst zu zeigen, wie man arbeitet.
Die doppelte Natur von Bildern: Eigentum und Gemeingut
Zurück zur grundsätzlichen Frage: Was sind Bilder eigentlich?
Aus juristischer Sicht sind sie Eigentum. Ich kann Nutzungsrechte verkaufen, Lizenzen vergeben, Kopien verbieten. Das Urheberrecht gibt mir diese Macht – zu Recht.
Aber aus kultureller Sicht sind Bilder mehr als das. Sie sind Träger von Ideen, Emotionen, Geschichten. Sie existieren nicht für sich allein, sondern in Bezug zu anderen Bildern, zu Betrachter:innen, zu gesellschaftlichen Kontexten. Ein Bild, das nie gesehen wird, ist – künstlerisch gesprochen – kein Bild.
Diese doppelte Natur ist der Grund, warum die Debatte um KI und Trainingsdaten so komplex ist. Wenn ein KI-Modell aus Millionen von Bildern lernt, nimmt es diese Bilder nicht weg. Es extrahiert Wissen daraus und macht dieses Wissen nutzbar – für neue Bilder, neue Ideen, neue Kunstformen.
Ist das fair? Sollten Künstler:innen dafür vergütet werden? Möglicherweise ja. Es wäre denkbar, kollektive Lizenzmodelle zu entwickeln, verwaltet von Verwertungsgesellschaften wie der VG Bild-Kunst. Die Studie der Initiative Urheberrecht fordert genau das: ein Lizenzsystem, das Urheber:innen an den Erträgen der KI-Industrie beteiligt.
Aber ich möchte nicht in eine Logik verfallen, die Bilder nur als Ware betrachtet. Kunst war immer auch ein Geschenk an die Welt. Ein Beitrag zum kulturellen Gedächtnis, zum kollektiven Imaginären. Die Tatsache, dass KI-Modelle aus diesem Schatz lernen können, finde ich grundsätzlich positiv – solange es fair geschieht und Künstler:innen nicht ausgebeutet werden.
Viele offene Fragen
Ich möchte ehrlich sein: Wir haben keine perfekten Lösungen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen entwickeln sich gerade erst. Gerichtsurteile widersprechen sich, Gesetze hinken der Technologie hinterher, ethische Fragen bleiben offen.
Das ist nicht schlimm. Es ist normal. Jede technologische Revolution – von der Fotografie über den Film bis zum Internet – hat solche Phasen durchlaufen. Es braucht Zeit, bis sich Regeln, Normen und Praktiken herausbilden.
Was wir jetzt brauchen, sind Dialoge, Experimente, Reflexion. Als Künstler:innen sollten wir nicht aus Angst reagieren, sondern bewusst, neugierig und informiert. Wir sollten uns nicht einreihen in simple Narrative („KI ist böse“ oder „KI ist die Zukunft“), sondern differenziert denken:
- KI ist ein Werkzeug – mächtig, aber nicht autonom.
- KI verändert Arbeitsprozesse – das kann befreiend oder bedrohlich sein, je nachdem, wie wir es gestalten.
- KI wirft Fragen nach Autorschaft auf – aber diese Fragen sind nicht neu; sie wurden auch bei der Einführung der Fotografie gestellt.
Praktische Leitlinien für die eigene Praxis
Abschließend ein paar konkrete Tipps, die mir in meiner Arbeit helfen:
- Dokumentiere deinen Prozess
Speichere Zwischenschritte, Prompts, Bearbeitungen. Das hilft nicht nur rechtlich, sondern auch künstlerisch – du verstehst besser, wie du arbeitest.
- Lies die Nutzungsbedingungen
Dienste wie Midjourney, Adobe Firefly oder Stability AI haben unterschiedliche Regeln. Für kommerzielle Nutzung brauchst du oft ein kostenpflichtiges Abo. Speichere Screenshots der AGB zum Zeitpunkt der Erstellung – sie können sich ändern.
- Kennzeichne freiwillig
Auch wenn es noch keine gesetzliche Pflicht gibt: Transparenz schafft Vertrauen. Schreibe in Bildunterschriften oder Werkbeschreibungen, dass du mit KI arbeitest.
- Vermeide Rechte Dritter
Prüfe, ob in KI-Outputs erkennbare Personen, Marken oder geschützte Werke auftauchen. Wenn ja: nicht verwenden oder Genehmigung einholen.
- Bearbeite KI-Outputs
Nutze sie als Rohmaterial, nicht als Endprodukt. Füge eigenen kreativen Input hinzu – durch Collage, Übermalung, Farbvariationen. So entsteht ein neues Werk, an dem du die Rechte hast.
- Beteilige dich an Diskussionen
Die Zukunft von KI und Urheberrecht wird nicht nur von Jurist:innen und Technikkonzernen entschieden. Künstler:innen sollten ihre Stimme einbringen – in Verbänden, auf Social Media, in Galerien.
Neugier statt Angst
Ich habe mich bewusst dafür entschieden, KI in meine Praxis zu integrieren. Nicht, weil ich glaube, dass KI Kunst „besser“ macht, sondern weil sie neue Möglichkeiten eröffnet – Möglichkeiten, die ich ohne sie nicht hätte.
Die rechtlichen und ethischen Fragen, die damit einhergehen, nehme ich ernst. Aber ich lasse mich nicht lähmen von der Angst, etwas falsch zu machen. Stattdessen versuche ich, bewusst, informiert und verantwortungsvoll zu arbeiten.
Meine Hoffnung ist, dass wir als Kunstszene lernen, KI nicht als Feind zu sehen, sondern als Werkzeug – eines, das wir gestalten können. Die Zukunft der Kunst liegt nicht in der Abwehr von Technologie, sondern in der bewussten Verbindung von Mensch, Maschine und verantwortungsvoller Gestaltung.
Lasst uns neugierig bleiben. Lasst uns experimentieren. Und lasst uns dabei nicht vergessen, dass Kunst – ob mit Pinsel oder Algorithmus – immer eine menschliche Praxis bleibt.
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Dieser Text ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei konkreten rechtlichen Fragen sollte juristische Fachberatung eingeholt werden.
Neugierig, welche Bild-KI-Tools ich gerade wirklich nutze? Hier erfährst du es im Detail: https://artspace.orba-art.com/ki-bild-starter-freebie